Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Bestellungen zur Ansicht/Auswahl

1.1 Bei Bestellung von Implantaten zur Ansicht/Auswahl bleibt dem Besteller vorbehalten, nicht verwendete Ware binnen einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt der Ware unbenutzt, unversehrt, unbeschriftet und in Originalverpackung an MenkeMED GmbH zurückzusenden. Anderenfalls gilt die Ware als abgenommen und wird dem Besteller in Rechnung gestellt.

1.2 Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an: MenkeMED Deutschland GmbH, Hans-Pinsel-Str. 4, 85540 Haar Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers.

2. Pflichten des Bestellers

2.1 Der Besteller sichert zu und steht dafür ein, dass die Produkte von MenkeMED GmbH nur von Personen angewendet werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Kenntnisse sowie ihren praktischen Erfahrungen die Gewähr für eine sachgerechte Handhabung besitzen.

2.2 Dem Besteller obliegt vor Anwendung der Ware die Prüfung der Unversehrtheit des Produktes, der Produktverpackung und die Nichtüberschreitung des Verfallsdatums.

2.3 Der Besteller sichert zu und steht dafür ein, dass er rechtzeitig vor der Behandlung den Endbenutzer (Patient) vollständig über Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Warnhinweise, Verzichtsmaßnahmen, mögliche Nebenwirkungen und die Art der Anwendung des Produkts aufklärt. Der Besteller hat insbesondere auch sicherzustellen, dass der Patient den Inhalt der mitgelieferten MenkeMED GmbH Informationsschrift zur Kenntnis nimmt.

 2.4 Der Besteller wird die Aufklärung des Patienten dokumentieren und diese Dokumentation zusammen mit den ärztlichen Behandlungsunterlagen mindestens zehn Jahre ab Anwendung des Produkts aufbewahren. MenkeMED GmbH ist berechtigt, von dem Besteller jederzeit die Herausgabe der Dokumentation zu verlangen.

2.5 Der Besteller stellt MenkeMED GmbH von sämtlichen Ansprüchen des Patienten – gleich aus welchem Rechtsgrund – einschließlich der erforderlichen Rechtsverteidigungskosten frei, die sich aus der Verletzung der vorstehenden Regelungen durch den Besteller ergeben.

3. Preise, Eigentumsvorbehalt

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von MenkeMED GmbH ausschließlich für Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Verpackung und Fracht. Bei Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Kosten für Transport und Versicherung gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise von MenkeMED GmbH. MenkeMED GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird MenkeMED GmbH dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.4 Der Kaufpreis ist sofort fällig, es sei denn, es sind andere Zahlungskonditionen vereinbart.

3.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist MenkeMED GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls MenkeMED GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist MenkeMED GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.6 MenkeMED GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lieferverhältnis vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist MenkeMED GmbH zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Hausgabe verpflichtet.

3.7 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt MenkeMED GmbH vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

4.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von MenkeMED GmbH aufzurechnen, es s ei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4.2 Ebenfalls steht dem Besteller die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht oder eines Leistungsverweigerungsrechtes nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

4.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche oder Rechte aus dem Lieferverhältnis an Dritte abzutreten.

5. Lieferung, Verpackung

5.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert ab Werk München, nach Wahl von MenkeMED GmbH auf dem kostengünstigsten Wege.

5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware ab Werk München an die Transportgesellschaft, die den Transport der Produkte an den Besteller vornimmt, über.

 5.3 MenkeMED GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen; Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Bestellers.

5.4 Der Versand der Ware erfolgt in Sterilverpackung und doppelter Schutzverpackung, in Umkarton mit Banderole.

5.5 Die Lieferung erfolgt jeweils zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Termin.

6. Mängelgewährleistung, Haftung

 6.1 Alle Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach Wahl von MenkeMED GmbH nachzubessern oder neu zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel ist MenkeMED GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von MenkeMED GmbH und sind an diese – auch ohne besondere Aufforderung – unverzüglich herauszugeben.

6.2 Zur Vornahme aller MenkeMED GmbH notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit MenkeMED GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist MenkeMED GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

6.3 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt MenkeMED GmbH – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versands.

6.4 Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn MenkeMED GmbH – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

6.5 Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung fehlerhafte Anwendung durch den Besteller oder Dritte natürliche Abnutzung fehlerhafte oder nachlässige Behandlung Anwendung nach Ablauf der Verfallfrist sonstige Einflüsse – sofern sich nicht von MenkeMED GmbH zu verantworten sind

6.6 Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von MenkeMED GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von MenkeMED GmbH vorgenommenen Änderungen des Produktes.

7. Haftung

7.1 Wenn die Ware durch Verschulden von MenkeMED GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Aufklärung oder Beratung oder wegen Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ziffer 7. und 8.2 entsprechend.

7.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet MenkeMED GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer nur: bei Vorsatz bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird 6.3 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MenkeMED GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Verjährung

8.1 Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten.

8.2 Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sofern nicht anderes vereinbart ist, ist der Geschäftssitz von MenkeMED GmbH Erfüllungsort.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

9.3 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist München Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. MenkeMED GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

9.4 Eine Änderung dieser Verkaufs- und Lieferbedingen ist nur wirksam, wenn diese Änderung jeweils durch einen bevollmächtigten Vertreter der Parteien gegenseitig schriftlich bestätigt wird. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Regelungen gleichwohl gültig. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem Vertragszweck entspricht und in wirtschaftlicher Hinsicht der zu ersetzenden Bestimmung möglichst gleichkommt.